Gabriele Hargesheimer Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und Eltern
Gabriele HargesheimerPsychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und Eltern

Behandlungsrahmen

"Gut Ding braucht Weile"

Die Entwicklung einer krankheitswertigen Einschränkung entwickelt sich mit der Zeit, ebenso kann es sich mit  ihrer Auflösung gestalten. Darum gilt: Geben Sie sich/ Gib Dir die notwendige Zeit und einen sicheren Rahmen für Ihre/Deine Entwicklung.

 

Grundsätzlich unterliegen Psychotherapeuten der   Schweigepflicht. D.h. alle Informationen Ihrerseits/Deinerseits sind streng vertraulich.

 

Tiefenpsycholgisch fundierte Psychotherapie findet i.R. in ein- bis maximal zweimal wöchentlichen Sitzungen von je 50 Minuten statt.

Bei der analytischen Psychotherapie können drei bis vier Therapiesitzungen pro Woche sinnvoll sein.

 

Am Beginn jedes Therapieprozesses stehen fünf bis acht probatorische Sitzungen, die dazu dienen, gemeinsam heraus zu finden, ob ein therapeutischer Prozess sinnvoll, notwendig und von beiden Seiten gewünscht wird.

Ein hinzugezogener Kinderarzt oder Hausarzt muß bestätigen, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen für eine Psychotherapie vorliegen.

Zudem muß geklärt werden, ob eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie sinnvoll, notwendig und gewünscht ist. Auch das Verfahren (tiefenpsychologisch fundiert oder psychoanalytisch orientiert), muß gewählt werden.

Anschliessend muß die Kostenübernahme geklärt werden.

 

Eine Kurzzeittherapie umfaßt maximal 24 Stunden.

Eine Langzeittherapie in der ersten Phase 50-70 Stunden mit der Option einer Verlängerung bis auf maximal 150 Stunden.

Eine psychoanalytische Psychotherapie umfaßt mindestens 70-90 Stunden und kann ebenfalls auf bis zu 150 Stunden verlängert werden.

 

Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten.

 

Von privaten Krankenkassen werden die Kosten bei Vorliegen einer krankheitswertigen Symptomatik grundsätzlich übernommen. Hier gilt es jedoch die genauen Vertragsbedingungen zu berücksichtigen und sich bei der jeweiligen Krankenkasse  zu erkundigen und einen entsprechenden Antrag zu stellen.